AGB's

Aufnahme

Kinder werden ab 6 Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten betreut.


Eintritt / Austritt

Eintritte sind, bei noch offenen Plätzen, grundsätzlich jederzeit möglich.

 

Bei einem Austritt muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und kann jeweils auf Ende eines Monats geltend gemacht werden. Bis zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist sind die Eltern zur Zahlung der fälligen Beträge verpflichtet.

 

Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in der Höhe eines Betreuungsmonates verrechnet (zahlbar innert 20 Tagen nach Anmeldung).

Sollte der Betreuungsvertrag seitens der abgebenden Eltern vorzeitig gekündigt werden, so verlieren sie die bereits geleistete Anzahlung. Ansonsten wird die Anzahlung mit dem ersten Betreuungsmonat verrechnet.

 

 


Anmeldung

Die Anmeldung des Kindes erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular.

Ebenfalls auszufüllen und spätestens am ersten Betreuungstag mitzubringen ist das Notfallblatt.

 

Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular sowie auch beim Akzeptieren der AGBs beim Onlineformular verpflichten sich die Eltern zur fristgerechten Zahlung des Betreuungsgeldes.


Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld für einen Monat ist im Voraus jeweils bis zum 6. des Monats zu bezahlen.

 

Bei Ferienabwesenheit der abgebenden Familie, anderen Abwesenheiten wie Krankheit des Kindes, offiziellen Feiertagen und Altjahrswoche und während der Ferienzeit "Tagesmami" WO 29/30 und WO 39/40 werden die Betreuungszeiten normal verrechnet. 


Betreuungspreise pro Monat

Tarif

1 Tag pro Woche ab 12 Monate                                                            inkl. Essen             CHF 380.-- pro Monat                 

 

1 Tag pro Woche bis 12 Monate                                                                                               CHF 520.-- pro Monat

 

(2. Kind unter 12 Monaten ebenfalls 380.-- pro Monat)


Betreuungszeiten

Montag bis Freitag: 5:45 - 19:00 möglich

 

Bei krankheits- oder unfallbedingtem Ausfall (inkl. Pandemie/Quarantäne) vom Tagesmami, besteht weder Anspruch auf eine Rückerstattung der bereits bezahlten Betreuungsstunden noch für eine Kostenübernahme für eine externe Betreuung.

Ferien des Tagesmami und Feiertage

Während 4 Wochen im Jahr (Sommerferien WO 29/30 und Herbstferien WO 39/40) und an den offiziellen Feiertagen und Altjahrswoche findet keine Betreuung beim Tagesmami statt.


Versicherung

Privathaftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache der Eltern.


Tagesmami-Uetendorf ist eine Einzelfirma
(UID Nr. CHE-232.907.721)

 

Verschiedene Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeitenden finanziell bei einer Kindertagesbetreuung.

 

 

 

Die neuen AGB's gelten ab dem 10. März 2024.

Änderungen jederzeit vorbehalten.

Die AGB's als PDF herunterladen:

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AGBs Tagesmami-Uetendorf per 10.03.2024
19. AGB_Tagesmami-Uetendorf.pdf
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